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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95   

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https://dejure.org/1997,5162
BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95 (https://dejure.org/1997,5162)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 21/95 (https://dejure.org/1997,5162)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 21/95 (https://dejure.org/1997,5162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit - Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte - Auslegung und Subsumtion der Begriffe "Summierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung bei der Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Zum einen führt die Notwendigkeit einer Einarbeitung von 3 Monaten bis zu einem Jahr - für sich betrachtet - nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nicht zur Qualifizierung einer Tätigkeit als ungelernt, sondern zur Einordnung in den unteren Bereich der Gruppe der angelernten Arbeiter (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Als einem solchen Angelernten müßte dem Kläger eine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden, die sich zumindest innerhalb der Gruppe mit dem Leitberuf des ungelernten Arbeiters durch besondere Qualitätsmerkmale auszeichnet (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Nach der vom Großen Senat (GS) des BSG (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) bestätigten ständigen Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der GS in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 (vgl zB GS 2/95 Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Auch wenn der erkennende Senat davon ausgehe, das LSG habe ihn zu Recht der Gruppe der Ungelernten zugeordnet, müsse ihm gleichwohl im Hinblick auf die Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 ua - eine konkrete Verweisungstätigkeit bezeichnet werden.

    Im Hinblick darauf, daß der GS die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 24. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 SGB VI in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Die Gruppe IV wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung zwar noch nicht als echte Facharbeitergruppe, aber doch als Gruppe von Angelernten des oberen Bereichs angesehen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, Umdr S 7).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Maßgeblich ist die Fassung des fachlich und räumlich einschlägigen Tarifvertrages, die zum Zeitpunkt der Beendigung der betreffenden versicherungspflichtigen Beschäftigung galt; nur diese kann den Wert widerspiegeln, den die zuletzt tatsächlich verrichtete Arbeit für den Betrieb hatte (vgl Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 53/92

    Tarifvertrag - Einstufung - Ecklohngruppe

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Sollte sich dabei ergeben, daß - was der Kläger für möglich hält - nicht der Rahmentarifvertrag für das Baugewerbe in seiner zum Ausscheiden des Klägers gültigen Fassung, sondern der Bundeslohntarifvertrag für das Gerüstbaugewerbe einschlägig war, so wäre zu beachten, daß die Ausgestaltung einer Tarifgruppe als "Ecklohngruppe" entgegen der vom Kläger hier vorgetragenen Ansicht über die Wertigkeit der darin aufgeführten Tätigkeiten nichts besagt und daß aus diesem Tarifvertrag, der keine Gruppe mit anerkannten Facharbeiterberufen enthält, kein Berufsschutz als Facharbeiter (wohl aber als Angelernter des oberen Bereichs) abgeleitet werden kann (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 37).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Die Gruppe IV wird vom BSG in ständiger Rechtsprechung zwar noch nicht als echte Facharbeitergruppe, aber doch als Gruppe von Angelernten des oberen Bereichs angesehen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 mwN; zuletzt Senatsurteil vom 19. Juni 1997 - 13 RJ 101/96 -, Umdr S 7).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 34/89

    Verweisbarkeit bei Angestelltenberufen bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Die soziale Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit beurteilt sich nach der Wertigkeit des bisherigen Berufes; insoweit besteht eine Wechselwirkung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2).
  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 21/95
    Wenn gesundheitliche Gründe für die Aufgabe einer früheren Tätigkeit verantwortlich waren, bleibt der Berufsschutz ohne weiteres erhalten, da sich insofern gerade das versicherte Risiko der gesetzlichen Rentenversicherung verwirklicht hat (vgl BSGE 2, 182, 187; BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    b) Es liegen mehrere Leistungseinschränkungen vor, die sich aufgrund ihres Zusammentreffens insgesamt "ungewöhnlich" auswirken, sodass die Chance, einen Arbeitsplatz ausfüllen zu können, ebenso stark reduziert erscheint wie bei Buchst a (vgl BSG Urteil vom 19.8.1997 - 13 RJ 21/95 - juris RdNr 22) .
  • LSG Sachsen, 07.11.2001 - L 6 RJ 310/99

    Vorliegen von Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität ; Beurteilung der

    Soweit die Tarifvertragsparteien nämlich eine bestimmte Berufsart im Tarifvertrag aufführen und einer Tarifgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Einstufung der einzelnen in einer Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.1997, Az.: 13 RJ 21/95).

    So wird die Lohngruppe IV vom BSG in ständiger Rechtsprechung zwar noch nicht als echte Facharbeitergruppe, aber doch als Gruppe von Angelernten des oberen Bereichs angesehen (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.1997, Az.: 13 RJ 21/95).

  • BSG, 27.07.1999 - B 13 RJ 65/99 B

    Revisionszulassung wegen Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch in bezug auf weitere Senatsurteile vom 19. August 1997 (13 RJ 21/95, 13 RJ 13/95, 13 RJ 55/96, 13 RJ 95/96, 13 RJ 25/95 und 13 RJ 91/96) und 30. Oktober 1997 (13 RJ 49/97) hat es die Klägerin unterlassen, divergenzfähige Rechtssätze herauszustellen.
  • LSG Hessen, 24.07.2003 - L 12 RJ 711/01

    Erwerbsminderungsrente für Busfahrer im Liniendienst - tarifliche Einstufung -

    Hingegen trägt das Merkmal "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" dem Umstand Rechnung, dass auch eine Mehrzahl von Einschränkungen, die jeweils nur einzelne Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen betreffen, zusammen genommen das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen können (vgl. BSG, Urteil vom 19.8.1997, 13 RJ 21/95).
  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 89/96
    Im einzelnen wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, 13 RJ 31/95, 13 RJ 29/95, 13 RJ 85/96, 13 RJ 11/96, 13 RJ 21/95 ua - verwiesen.
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